Sie würden keine Mandantenakte in einen fremden Aktenschrank legen. Genau das passiert aber, wenn Kanzleidaten in ein Chatfenster wandern. Wir bauen Ihnen KI, die vollständig in Ihrem Haus läuft — auf Ihrer Hardware, hinter Ihrer Tür.
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Erhebungen zur Steuerberatungsbranche 2025 · Deutschland
In jeder anderen Branche probiert man KI einfach aus. Ein frei verfügbarer Cloud-Zugang, und die erste Textvorlage steht. Bei Ihnen geht das nicht — jedenfalls nicht mit Unterlagen, die einem Mandanten gehören.
Denn sobald ein Schriftsatz, ein Jahresabschluss oder ein Befund in ein fremdes System eingegeben wird, ist er offenbart. Ob die Übertragung verschlüsselt war, spielt für die Frage der Offenbarung keine Rolle.
Das Ergebnis kennen wir aus Gesprächen: Entweder es passiert gar nichts — oder es passiert im Verborgenen, auf privaten Geräten, ohne dass die Kanzleileitung davon weiß. Die zweite Variante ist die gefährlichere.
Genau dafür gibt es einen Weg, der beides zusammenbringt: die Entlastung, die alle anderen längst haben — und die Verschwiegenheit, zu der Sie verpflichtet sind.
Kurz und ohne Dramatisierung — damit Sie einschätzen können, worüber wir reden, wenn wir über Technik sprechen.
Wer als Angehöriger eines Berufsgeheimnisses ein anvertrautes Geheimnis unbefugt offenbart, macht sich strafbar. Das gilt für Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Ärzte und weitere Berufe.
Seit der Neufassung von 2017 dürfen Berufsgeheimnisträger Dritte einbeziehen, soweit das für deren Tätigkeit erforderlich ist. Der Dienstleister muss jedoch sorgfältig ausgewählt und zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Wird das versäumt, trifft die Verantwortung auch den Auftraggeber. Für die Berufsstände ist das zusätzlich im Berufsrecht geregelt — etwa in § 62a des Steuerberatungsgesetzes und § 43e der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Das ist der Punkt, an dem viele Angebote unsauber werden: Es wird ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO vorgelegt und so getan, als sei damit alles erledigt. Die zusätzliche Verpflichtung zur Geheimhaltung nach § 203 StGB ist aber ein eigener Schritt.
Der sauberste Weg bleibt ohnehin der, bei dem sich die Frage gar nicht erst stellt: Wenn keine Daten das Haus verlassen, wird auch nichts offenbart.
Stand August 2026 · Wir sind keine Rechtsanwälte und erbringen keine Rechtsberatung. Die Einordnung für Ihr Haus treffen Sie — wir sorgen dafür, dass die Technik Ihre Entscheidung nicht unterläuft.
Statt Daten in ein Rechenzentrum zu schicken, stellen wir das Sprachmodell in Ihr Haus. Es läuft auf einem Gerät in Ihrem Serverraum, an Ihrem Netz, unter Ihrer Kontrolle.
Ein kompaktes Gerät im Serverraum oder Technikschrank — vergleichbar mit einem leistungsfähigen Arbeitsplatzrechner. Wir richten es ein und liefern es einsatzbereit.
Mandantenordner, Vorlagen, Merkblätter, interne Anweisungen — was Sie freigeben, wird durchsuchbar. Alles bleibt auf dem Gerät.
Erreichbar aus Ihrem Netz, mit Ihren Benutzerkonten und Ihren Rechten. Kein Zugang von außen, keine Verbindung nach draußen, kein Konto bei einem Anbieter.
Für Aktualisierungen brauchen wir Zugang — aber nur zu dem, was Sie freigeben, und nur wenn Sie ihn öffnen. Soweit wir dabei personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO. Beteiligte Personen werden zusätzlich zur Geheimhaltung nach § 203 StGB verpflichtet. Auf Wunsch führen wir die Wartung ausschließlich vor Ort durch, dann gibt es überhaupt keinen Fernzugang.
Keine Zauberei — Entlastung an den Stellen, an denen täglich Zeit verloren geht.
Wir bauen Verwaltungs- und Büroentlastung. Was in die fachliche Beurteilung hineinreicht — juristische Bewertung, steuerliche Gestaltung, medizinische Diagnostik — bleibt Ihre Aufgabe und die Ihrer Mitarbeiter. Systeme, die etwa Diagnosen unterstützen sollen, unterliegen zudem eigenen Zulassungsregeln; das ist ein anderes Feld und nicht unseres.
Nicht jeder Anwendungsfall braucht dieselbe technische Antwort. Wir wählen das Betriebsmodell nach Datenart, Schutzbedarf und gewünschter Kontrolle — nicht nach dem bequemsten Werkzeug.
Welches Modell passt, klären wir in einem vertraulichen Erstgespräch. Danach erhalten Sie einen nachvollziehbaren Vorschlag mit Technik, Schutzmaßnahmen, Einführung und laufender Betreuung.
Nicht nur ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag), sondern zusätzlich die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach § 203 StGB — für alle beteiligten Personen, die mit Ihrem System in Berührung kommen.
Kein dauerhafter Fernzugang. Wartung nach Absprache, protokolliert, und auf Wunsch ausschließlich vor Ort in Ihren Räumen.
Sie sprechen mit derselben Person, die das System gebaut hat. Kein wechselnder Servicemitarbeiter, dem Sie Ihre Kanzlei jedes Mal neu erklären.
30 Minuten, in denen Sie schildern, wo bei Ihnen Zeit verloren geht. Wir sagen Ihnen, was technisch geht, was dafür nötig ist — und wo wir abraten. Selbstverständlich vertraulich.
Lieber direkt sprechen +49 2651 7031342